Agrarrecht

Landwirtschaftliche Mandate aus Tradition

Die landwirtschaftlichen Mandate liegen mir besonders am Herzen, da in unserer Familie Landwirtschaft Tradition hat. Mütterlicherseits wurde Landwirtschaft bis vor kurzem aktiv betrieben. Da zwischen der Ausübung der Jagd – seit 1993 löse ich den Jagdschein – und landwirtschaftlichen Mandanten erhebliche Schnittmengen bestehen, berate ich meine Mandanten auch gerne in jagdrechtlichen Angelegenheiten.

Aus diesem Grunde entschloß ich mich nach Einführung der Fachanwaltschaft Agrarrecht diese Qualifikation anzustreben. Nach Abschluß der theoretischen Ausbildung beantragte ich im Jahre 2009 als erster Rechtsanwalt in Schleswig-Holstein, es mir zu gestatten, den Titel Fachanwalt für Agrarrecht führen zu dürfen und wurde daraufhin von der Rechtsanwaltskammer zum Fachanwalt für Agrarrecht ernannt.

  • Höferecht (HöfeO) und Landwirtschaftliches Erbrecht
  • Hofübergabeverträge und deren Rückabwicklungen
  • Landpachtrecht (§§ 585 – 597 BGB)
  • Tierhalterhaftung (§§ 833, 834 BGB)
  • Viehkauf
  • Tierschutz- und Tierhalterrecht, insbesondere Tierhaltungsverbote (TierSchG)
  • Agrarumweltrecht
  • Pflanzenschutzmittelrecht (PflanzG; LMBG, Rückstands-Höchstmengen-VO u.a.)
  • Düngemittelrecht
  • Nachbarschaftsrecht
  • Cross-Compliance Verstöße
  • Folgen der Verstöße gegen Cross-Compliance
  • Grundstückverkehrs- und Landpachtverkehrsrecht, insbesondere das Vorkaufsrecht nach § 9 Grundstücksverkehrsgesetz
  • u.a.

Dr. Boris Lau

Bei allen Fragen des Agrarrechts ist in unserer Kanzlei Dr. Boris Lau Ihr Ansprechpartner.

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