Versicherungsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht berate ich Sie in allen versicherungsrechtlichen Angelegenheiten des Privatversicherungsrechts. Bereits an dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass zwischen dem Sozialversicherungsrecht und dem Privatversicherungsrecht differenziert wird. Für Fälle des Sozialversicherungsrechts wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Sozialrecht.
In folgenden versicherungsrechtlichen Themenbereichen übernehme ich Mandate:
- Allgemeine Haftpflichtversicherung sowie Berufshaftpflichtversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Einbruch- und Raubversicherung
- Feuer- und Wohngebäudeversicherung
- Hausratversicherung
- Kraftfahrtversicherung
- Lebens-, Unfall- und Krankenversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Vermittler- und Vermittlerhaftungsrecht
Bereits im Studium habe ich begonnen, mich mit dem Versicherungsrecht intensiver zu befassen. Das setzte sich mit einem Praktikum bei der Hamburger Feuerkasse und einem Volontariat beim GDV, dem Gesamtverband der Versicherungswirtschaft, in Bonn und Brüssel fort. Schließlich wurde ich mit einer von Prof. Dr. Gerrit Winter betreuten Arbeit mit dem versicherungsvermittlerrechtlichen Thema Wettbewerbsverbote in Versicherungsagenturverträgen an der Universität Hamburg Thema promoviert.
Da ich an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen bin, kann ich Sie auch in Rechtsstreitigkeiten vor allen Gerichten bundesweit vertreten. Allein vor dem Bundesgerichtshof obliegt die Vertretung ausschließlich dort zugelassenen Rechtsanwälten.
Dr. Boris Lau
Bei allen Fragen des Versicherungsrechts ist in unserer Kanzlei Dr. Boris Lau Ihr Ansprechpartner.