Anwaltliche Vergütung

Hinweise zum Anwaltshonorar

Die Anwaltsgebühren (geregelt in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG) bestimmen sich in einer Vielzahl der Fälle nach dem Streitwert und (recht schematisiert) nach der vom Anwalt ausgeführten Tätigkeit. Auf den erforderlichen Zeitaufwand kommt es hierbei grundsätzlich nicht an, sondern nur, wenn dieses zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.

Anwaltsgebühren

Sie möchten wissen, was bei einer Rechtsstreitigkeit an Kosten auf Sie zukommt. Sie können sich die Anwaltsgebühren im Internet berechnen lassen:

Der Gesetzgeber hat die Entscheidung getroffen, nicht die eingesetzte Zeit, sondern das wirtschaftliche Interesse des Auftraggebers (den Streit- bzw. Gegenstandswert) zur Grundlage der Gebührenberechnung zu machen. Hinter dieser Regelung steckt der Gedanke, daß es jemandem, für den es um „viel“ geht, eher zugemutet werden kann, höhere Gebühren zu zahlen, als demjenigen, der mit einer „kleinen“ Sache den Anwalt beauftragt. Die Anwaltsgebühren berechnen sich aufgrund einer 0,3 bis 2,5 Gebühr, die wiederum durch die Zuordnung zu dem Gegenstandswert einen Eurobetrag ergibt. Dabei wirkt die Gebühr quasi wie ein Hebel. Je höher die Gebühr, desto höher auch das Honorar.

Anwaltliche Vergütungs- bzw. Honorarvereinbarung

Zunehmend hält allerdings die anwaltliche Vergütungs- bzw. Honorarvereinbarung gem. § 4 RVG Einzug in das Honorarverhältnis zwischen Anwalt und Mandant. Hintergrund ist, daß in zeitaufwendigen Angelegenheiten mit geringem Gegenstandswert der Rechtsanwalt nicht kostendeckend arbeiten kann. Bei sehr großem finanziellem Interesse des Mandanten wiederum kann der Abschluß einer Honorarvereinbarung für diesen von Vorteil sein. Diese Honorarvereinbarungen gelten allerdings nur in außergerichtlichen Tätigkeiten des Rechtsanwalt, da er im Rahmen gerichtlicher Verfahren an die Vorschriften des RVG gebunden ist. Das Stundenhonorar beträgt zwischen € 200,00 bis € 500,00, je nach Rechtsanwalt, Rechtsgebiet, Sitz der Kanzlei etc. Es kann unterstellt werden, daß die Honorare in wirtschaftlich ausgerichteten Großkanzleien in den Großstädten deutlich über denen der Kleinkanzleien in ländlichen Regionen liegen. Bei Abschluß einer Honorarvereinbarung gehen wir abhängig vom Einzelfall von einem Stundenhonorar von € 250,00 bis € 300,00 aus.

Durch die anwaltliche Honorarvereinbarung hat der Rechtsanwalt insbesondere im Erbrecht die Möglichkeit, als bisweilen kostengünstige Alternative zum Notar tätig zu werden. Der Notar muß seine Kostennote strikt an der Höhe des Gegenstandswertes – bei einem notariellen Testament der Wert des zu vererbenden Vermögens (Nachlaß) – berechnen. Damit kann das notarielle Testament für den Mandanten wesentlich teuerer werden als die gleichwertige Beratung beim Rechtsanwalt. Sprechen Sie mit mir vor der Beratung über das Honorar und vergleichen Sie die Kosten mit denen des Notars.

Der Gesetzgeber hat es vor relativ kurzer Zeit den Anwälten auferlegt, im Falle einer anwaltlichen Erstberatung die Höhe mit den Mandanten schriftlich zu vereinbaren. Damit „müssen“ Anwalt und Mandant auch über das Honorar sprechen, was wir als sehr angenehm empfinden. Es trägt dazu bei, daß später kein Streit über die Höhe der Honorarforderung entsteht. Für die Erstberatung eines Verbrauchers kann eine Gebühr von maximal € 190,00 (zzgl. Umsatzsteuer) angesetzt werden.

Im Prozess

Bei einem Prozeß fallen in der Regel zwei Anwaltsgebühren an, wenn es im Prozeß zu einem Vergleich kommt, sogar drei (zzgl. Umsatzsteuer und Auslagenpauschale). Zu beachten ist, daß ein Prozeß immer auch das Risiko einschließt, den Prozeß zu verlieren – in diesem Falle sind die Kosten des gegnerischen Anwaltes zu erstatten (Ausnahme: erstinstanzliches Arbeitsgerichtsverfahren). Zudem sind die Gerichtskosten mit zu berücksichtigen. Bei beengten finanziellen Verhältnissen ist zu prüfen, ob die Gewährung von Beratungshilfe bzw. Prozeßkostenhilfe in Betracht kommt.

Vor Mandatserteilung beraten wir Sie zu dem entstehenden Honorar gerne. Sprechen Sie uns an.

Nach oben scrollen
Scroll to Top