Personenschadensrecht

Beratung bei Personenschäden

  • Sie sind bei einem Verkehrs- oder Arbeitsunfall verletzt worden?
  • Sie sind Opfer einer Körperverletzung geworden?
  • Einer Ihrer nahen Angehörigen ist bei einem Unfall tödlich verletzt worden?

In einer solchen Situation besteht Beratungsbedarf durch einen Rechtsanwalt, der im Schadens-, Verkehrs- und Versicherungsrechtzu Hause ist. Dies setzt eine entsprechende fachliche Ausbildung, stetige Fortbildung, Erfahrung sowie Einfühlungsvermögen voraus.

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht und Spezialist im Verkehrsrecht bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner. Ich verfüge über jahrelange berufliche Erfahrung mit hunderten von regulierten Verkehrs- und Personenschäden sowie Versicherungsfällen im Bereich der Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Durch die Ausbildung zum Fachanwalt für Versicherungsrecht und der ständigen Fortbildung habe ich das notwendige Fachwissen und die praktische Erfahrung.
Besteht Beratungsbedarf zu angrenzenden rechtlichen Fachgebieten, werde ich Sie an einen kompetenten Kollegen verweisen.

Das steht Ihnen zu!

Folgende Ansprüche sind bei einem Personenschaden möglich:

  • Schmerzensgeld oder Schmerzensgeldrente
  • Verdienstausfall bzw. Erwerbsschaden)
  • Haushaltsführungsschaden
  • Vermehrte Bedürfnisse (unfallbedingte Mehraufwendungen)
  • Ansprüche nach psychischen Beeinträchtigungen
  • Ansprüche bei Tötung einer Person (Schmerzensgeldnaher Angehöriger, Bestattungskosten )

Sollten Sie bei einem Verkehrsunfall verletzt worden sein, berate ich Sie natürlich auch im Hinblick auf den unfallbedingt entstandenen Sachschaden. Folgende Positionen sind dabei in der Regel zu berücksichtigen:

  • Fahrzeugschaden
  • Mietwagenkosten und Nutzungsausfall
  • Wertminderung
  • Sachverständigen- und Abschleppkosten
  • Entsorgungs- und Umbaukosten
  • Standgeld
  • An- und Abmeldekosten

Wer trägt die Anwaltskosten?

Sind Sie bei einem Unfall verletzt worden, so hat in der Regel der Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherer auch für die Kosten Ihres Anwalts aufzukommen. Oft aber ist die Schuldfrage nicht geklärt. In diesen Fällen würde eine bestehende Rechtsschutzversicherung Ihre Anwaltskosten übernehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Sie berechtigt, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Hierzu berate ich Sie gerne.

Eine Besonderheit gilt bei anwaltlicher Vertretung gegen eine eigene Versicherung. Haben Sie nämlich einen Unfall erlitten und beauftragen Sie mich, Ihre Ansprüche aus einer Personenversicherung, etwa einer

  • Berufsunfähigkeits-,
  • Unfall-,
  • Krankenhaus-, Krankentagegeld- oder
  • Sportversicherung

geltend zu machen, kommt der jeweilige Versicherer für die Rechtsanwaltskosten nur unter bestimmten Voraussetzungen auf. Trotzdem ist es häufig wichtig, sich im Personenversicherungsrecht anwaltlicher Hilfe zu bedienen, bevor die Ansprüche beim Versicherer geltend gemacht werden. In diesen und in allen anderen Fällen informiere ich Sie selbstverständlich über das zu erwartende Honorar und die Möglichkeit einer individuellen Honorarvereinbarung.

Sie benötigen Beratung wegen eines Verkehrs-, Arbeitsunfall oder eine Körperverletzung. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf!

Dr. Boris Lau

Bei allen Fragen des Personenschadensrechts ist in unserer Kanzlei Dr. Boris Lau Ihr Ansprechpartner.

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