Straßenverkehrsrecht

Ordnungswidrigkeiten, Strafverfahren und Bußgelder

Als Verkehrsrechtler nehme ich Ihre Interessen in allen Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren mit Bezug zum Straßenverkehr wahr. Wenn Ihre Fahrerlaubnis betroffen ist, vertrete ich Sie selbstverständlich auch in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten vor der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder dem Verwaltungsgericht.
In Bußgeldangelegenheiten berate und vertrete ich Sie hinsichtlich aller Ordnungswidrigkeiten, die im Straßenverkehrsrecht denkbar und in der Bußgeldkatalogverordnung aufgelistet sind. Hierbei handelt es sich insbesondere um Verstöße gegen die 0,5 Promillegrenze nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes sowie um Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitung und Rotlichtverstöße.

Verkehrsstrafrecht

Was das Verkehrsstrafrecht anbetrifft, so bilden Mandate im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr trotz des Einflusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel (Drogen wie Cannabis, Kokain, Ectasy usw.) den Schwerpunkt.
Aber auch strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Nötigung im oder des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, etwa wegen des Vorwurfes, grob verkehrswidrig und rücksichtslos überholt zu haben, spielen in meiner Kanzlei eine große Rolle.

Entziehung der Fahrerlaubnis

Oftmals folgt auf eine Verurteilung die Entziehung der Fahrerlaubnis. In diesem Zusammenhang berate ich Sie, wie sie diese schnellstmöglich zurückerhalten können, etwa durch Verkürzung der Sperrfrist. Ich kläre Sie auf, welche Schulungsmaßnahmen dafür erforderlich und geboten erscheinen. Auch berate ich Sie im Hinblick auf die von Ihnen verlangte Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).

Fahrverbot

Im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis stellt das Fahrverbot in Bußgeldsachen einen weiteren Schwerpunkt dar. Hier berate ich Sie im Hinblick darauf, wie mit der Bußgeldbehörde oder aber dem Gericht möglichst erfolgreich verhandelt werden kann, damit von dem zu erwartenden oder bereits angeordneten Fahrverbot abgesehen werden kann.
Hier kläre ich Sie dazu auf, welche Voraussetzungen die Rechtsprechung entwickelt hat, damit von dem Fahrverbot abgesehen werden kann. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, von Beginn an die etwa vorliegenden außergewöhnlichen Umstände die drohenden beruflichen und persönlichen Härten und Nachteile herauszustellen.

Fahrerlaubnisinhaber auf Probe

Schließlich bildet der Rechtsberatungsbedarf der Fahrerlaubnisinhaber auf Probe einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Straßenverkehrsrecht. Auf Grund der strengen, aber leider auch schwer verständlichen Regelung des § 2a StVG, ist die Anzahl der junger Straßenverkehrsteilnehmer in meiner Kanzlei überdurchschnittlich hoch
Lassen Sie sich aber anwaltlich beraten, bevor Sie die Folgen wiederholt begangener Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten ereilen und teuere Seminare oder gar der Verlust der Fahrerlaubnis drohen.

Regress der Haftpflichtversicherung

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht berate ich Sie natürlich auch im Hinblick auf die Folgen eines etwaigen Regress Ihres Kfz-Versicherers als Folge einer verkehrsrechtlichen Straftat.
So kann etwa der Kfz-Haftpflichtversicherer gegenüber Dritten erbrachte Entschädigungsleistung von Ihnen zurückfordern und der Kaskoversicherer sich unter Hinweis auf ein etwaiges grob fahrlässiges Verhalten Ihrerseits auf Leistungsfreiheit berufen.

Führerschein

In Führerscheinangelegenheiten berate ich Sie zudem im Hinblick auf die Konsequenzen, die aus Eintragungen im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt folgen.

Dr. Boris Lau

Bei allen Fragen des Straßenverkehrsrechts ist in unserer Kanzlei Dr. Boris Lau Ihr Ansprechpartner.

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